Unsere Leistungen
Individuelle Pflege und Unterstützung für ein selbstbestimmtes Leben in vertrauter Umgebung.
Persönliche Beratung
Umfassende Hilfestellung im Bereich der häuslichen Pflege ist für uns selbstverständlich.
Ambulanter Pflegedienst
Wir passen unsere Leistungen Ihren Wünschen an, um Ihre Familie zu entlasten.
Flexible Betreuung und Pflege, die auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt ist.
Individuelle Pflege
Unsere Leistungen
Wir bieten maßgeschneiderte Pflegeleistungen für eine bessere Unterstützung.
Grundpflege
Wir möchten Ihnen helfen, möglichst lange und in Würde in Ihrem eigenen Zuhause zu leben. Oftmals verringern sich mit zunehmendem Alter oder durch Krankheit die eigene Kraft und Beweglichkeit, sodass Unterstützung bei alltäglichen Aufgaben notwendig wird. Bei wiederkehrenden Pflegetätigkeiten der sogenannten Grundpflege stehen wir Ihnen und Ihren Angehörigen zur Seite, individuell abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse und Wünsche – ob täglich, wöchentlich oder nach einem festen Zeitplan.
Unsere Grundpflegeleistungen umfassen unter anderem:
Körperpflege wie Waschen, Duschen, Baden sowie An- und Auskleiden
Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme
Hilfe bei der Mobilisation
Betten und Lagern
Unterstützung beim Toilettengang
und vieles mehr.
Zusätzlich bieten wir Ihnen weitere Dienstleistungen an, die jedoch möglicherweise nicht von der Pflegeversicherung abgedeckt sind. Benötigen Sie ärztlich verordnete Behandlungsmaßnahmen zu Hause, bieten wir ebenfalls entsprechende Leistungen der Behandlungspflege an, die in der Regel von der Krankenversicherung übernommen werden. Außerdem haben Sie Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen, wie Hilfe bei der Mobilisation oder Beschäftigung.
Allgemeines zu den Pflegegraden:
Je nach Grad der Selbstständigkeit werden Pflegebedürftige in einen von fünf Pflegegraden eingestuft. Die bisherigen drei Pflegestufen wurden 2017 durch das neue System der Pflegegrade ersetzt.
Wer welchen Pflegegrad erhält, wird durch Gutachter des medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) oder einer anderen anerkannten Prüforganisation festgestellt. Anhand des Gutachtens entscheidet die Pflegekasse, ob ein Pflegegrad zugewiesen wird oder der Antrag abgelehnt wird. Nach der Zuweisung eines Pflegegrades können Sie die entsprechenden Leistungen der Pflegekassen beantragen.
Die Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt durch ein Punktesystem: Je höher die Punktzahl, desto höher der Pflegegrad und damit auch der Umfang der genehmigten Pflege- und Betreuungsleistungen. Wichtige Bewertungskriterien sind unter anderem Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Selbstversorgung, der Umgang mit krankheitsbedingten Einschränkungen sowie die Alltagsgestaltung.
Beantragung eines Pflegegrades (Pflegegrad 1 bis 5):
Der erste Schritt zur Beantragung eines Pflegegrades ist die Kontaktaufnahme mit der Krankenkasse der pflegebedürftigen Person. Jede Krankenkasse verfügt über eine Pflegekasse, die für die Abwicklung der Pflegeleistungen zuständig ist. Der Antrag auf Feststellung der Pflegebedürftigkeit kann schriftlich oder telefonisch gestellt werden. Die Pflegekasse wird Ihnen anschließend ein Formular zusenden, das Sie ausfüllen und zurückschicken. Dieses Formular erfragt unter anderem, ob die pflegebedürftige Person zu Hause oder in einer Einrichtung lebt. Häufig ist das Formular auch auf der Website der Krankenkasse verfügbar.
Nach dem Antrag beauftragt die Pflegekasse einen Gutachter, der die Pflegebedürftigkeit vor Ort, entweder zu Hause oder in einer Einrichtung, überprüft. Bei gesetzlich Versicherten übernimmt dies der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK), bei Privatversicherten ist dies die Firma Medic Proof. Eine geschulte Pflegefachkraft oder ein Arzt führt die Begutachtung durch. Es ist wichtig, die Krankenkasse frühzeitig zu kontaktieren, da die Leistungen erst ab dem Monat der Antragstellung in Anspruch genommen werden können.
Die Bearbeitungsdauer eines Pflegeantrags variiert je nach Pflegekasse, jedoch gibt es eine gesetzliche Frist von fünf Wochen. Wenn sich die pflegebedürftige Person im Krankenhaus oder in einer Reha-Einrichtung befindet, kann diese Frist unter bestimmten Voraussetzungen auf eine Woche verkürzt werden.
Sollte der Antrag auf einen Pflegegrad abgelehnt werden, besteht die Möglichkeit, innerhalb von vier Wochen Widerspruch einzulegen. Dazu sollte zeitnah die Krankenkasse kontaktiert werden.
Es ist äußerst wichtig, eine umfassende Beratung zu den Sachleistungen, Kombinationsmöglichkeiten und dem Pflegegeld in Anspruch zu nehmen, um alle relevanten Punkte gründlich zu klären. Wir stehen Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung, um Sie ausführlich über die Leistungen der Pflegeversicherung im Bereich der ambulanten Pflege zu informieren. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren!
Umfassende Betreuung
Lopes Care bietet Unterstützung in der häuslichen Pflege, damit Sie in Ihrer vertrauten Umgebung bleiben können. Wir passen unsere Leistungen Ihren individuellen Wünschen an, um optimal zu helfen.
Pflegebedürftige, die ambulant versorgt werden, haben neben dem Pflegegeld und den Pflegesachleistungen auch Anspruch auf Betreuungs- und Entlastungsleistungen gemäß §45b SGB XI. Diese Leistungen betragen monatlich 125 Euro.
Um von diesen Leistungen zu profitieren, muss die Person einen anerkannten Pflegegrad vorweisen.
Der Entlastungsbetrag, der zusätzlich zu den regulären Leistungen von der Pflegekasse gezahlt wird, stellt eine finanzielle Unterstützung für alle Pflegebedürftigen dar.
Diese Unterstützung, die unter §45b SGB XI geregelt ist, hilft dabei, bestimmte Kosten abzudecken, die im Rahmen von alltäglichen Aktivitäten oder anderen speziellen Leistungen entstehen können.
Wir stehen unseren Patienten gerne zur Seite, indem wir Ihnen im Haushalt helfen und je nach Bedarf unsere Servicekräfte zur Verfügung stellen.
Unsere Dienstleistungen umfassen:
Wohnungsreinigung
Wäschepflege
Einkäufe erledigen
Hausmeisterdienste
Wenn ein Pflegegrad vorliegt, können diese Leistungen direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – unser ambulanter Pflegedienst erstellt Ihnen ein individuelles Angebot!
Häusliche Hilfe
Sichern Sie den Erfolg Ihrer Behandlung durch gezielte Unterstützung bei der Behandlungspflege
Einige Krankheiten erfordern eine kontinuierliche Behandlung, die auch zu Hause durchgeführt werden kann. Dies kann beispielsweise die regelmäßige Einnahme von Medikamenten bei einer Herzkrankheit oder eine zeitlich begrenzte Wundversorgung sein, die nach dem Abheilen der Wunde abgeschlossen wird.
In solchen Fällen verordnet der zuständige Haus- oder Facharzt die Verabreichung bestimmter Medikamente oder die Art der Wundversorgung, um das gewünschte Behandlungsergebnis zu gewährleisten.
Als ambulanter Pflegedienst bieten wir Ihnen und Ihren pflegenden Angehörigen Unterstützung an, damit beispielsweise Medikamente korrekt dosiert und regelmäßig eingenommen werden oder Wundverbände fachgerecht angelegt werden. Zudem sind wir dazu verpflichtet, jegliche Veränderungen im Behandlungsverlauf dem behandelnden Arzt zu melden und die Behandlung gemäß seinen Anweisungen anzupassen.
Leistungen der Behandlungspflege im Überblick
Die am häufigsten in Anspruch genommenen Leistungen auf ärztliche Verordnung sind:
- Verabreichung und Überwachung von Medikamenten: Wir stellen die Medikamente zusammen und überwachen die korrekte Einnahme.
- Wundversorgung: Unsere moderne Wundbehandlung erfolgt nach neuesten wissenschaftlichen Standards. Bei Bedarf arbeiten wir auch mit einem externen Wundberatungsdienst zusammen. Unsere Mitarbeiter besuchen regelmäßig Schulungen, um immer auf dem neuesten Stand zu bleiben.
- Injektionen: Unsere Pflegekräfte verabreichen subkutane und intramuskuläre Injektionen, wie z.B. Insulin oder Mittel zur Thromboseprophylaxe.
- Kompressionsstrümpfe und -verbände: Wir legen Kompressionsverbände an und entfernen diese fachgerecht.
- Enterale und parenterale Ernährung: Wir sind speziell geschult, um künstliche Ernährung, z.B. über einen Port, sicher durchzuführen.
- Katheter- und Stomapflege: Unsere Pflegekräfte übernehmen die fachgerechte Pflege bei Blasenkathetern oder künstlichen Darmausgängen.
- Kontrolle der Vitalzeichen: Regelmäßige Überwachung und Dokumentation von Puls, Blutdruck und Blutzuckerwerten (bei Diabetikern).
Kostenübernahme durch die Krankenkasse
Die Kosten für die Behandlungspflege werden in der Regel nach ärztlicher Verordnung und Genehmigung durch die Krankenkasse übernommen. Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung und beraten Sie zu allen Fragen rund um die Kostenübernahme. Sprechen Sie uns an!
Behandlungspflege
Kundenbewertungen
Erfahren Sie, was unsere Kunden über unsere Pflegeleistungen sagen.
Die individuelle Betreuung hat uns sehr geholfen, die Familie zu entlasten.
Familie Müller
Fulda
Lopes Care hat uns mit ihrer persönlichen Beratung und Unterstützung in der häuslichen Pflege sehr geholfen. Wir fühlen uns gut aufgehoben und beraten.
Herr Schmidt
Fulda
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Lopes Care in Fulda
Individuelle Unterstützung für Ihre Angehörigen.
Betreuung
Hilfe
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